Hallo,
hier folgender Sachverhalt:
S. bringt sein Auto (Opel Astra G Edition 2000) unterwegs wegen Verdacht auf Riss der Zylinderkopfdichtung in eine Werkstatt (V.) außerhalb seines Wohnortes. 8 Tage später ruft V. ihn an, und teilt mit, dass die defekte Zylinderkopfdichtung die Ursache wäre für das Motorproblem. Er bietet eine Raparatur in Höhe von 730 € an. S. willigt ein. S. bittet um Übersendung eines Werkstattvertrages per E-Mail, V. will jedoch darauf verzichten.
Zwei Wochen später teilt V. telefonisch mit, dass trotz der Reparatur das Problem nicht behoben sei, eine weitere Reparatur (irgendein Ventil) sei fällig, Kostenpunkt: 200 €.
5 Tage später teilt V. telefonisch mit, die Repara...
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