hallo gemeine,
folgendes szenario:
ich habe mit meinem opel astra g am 30.11 tüv gemacht .
leichte mängel waren : leichter ölverlust ( tropfen) an der ölwanne
und mangelhafte befestigung der batterie.
tüv wurde erteilt
den mangel mit der batterie habe ich direkt beseitigt.
am 15.12 habe ich das fahrzeug von privat verkauft und
habe keinen mangel der mir bekannt war verschwiegen.
habe ihm auch werkstattrechnungen und den kaufvertrag als ich das fahrzeug kaufte gezeigt
nun hatte der käufer das fahrzeug heute auf der bühne und kommt mit folgenden punkten:
achslager HA ausgeschlagen
flexrohr defekt
bereifung ( 175/80 r14) nicht für das fahrzeug zugelassen
unfallfahrzeug wegen neu lackierter rechter ...
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